Handwerkerkosten absetzen – So geht’s richtig!
Viele Haus- und Wohnungsbesitzer wissen nicht, wie hoch das Sparpotenzial bei Handwerkerkosten wirklich ist. Wer die Rechnungen korrekt beim Finanzamt einreicht, kann jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rechnungen formal richtig ausgestellt sind und per Überweisung beglichen werden. Auch Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können profitieren. Zusätzlich lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit oder Reinigung absetzen, sodass insgesamt bis zu 5.200 Euro pro Jahr steuerlich drin sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 20 % von maximal 6.000 € Handwerker-Lohnkosten absetzbar
- Maximaler Steuervorteil: 1.200 € jährlich
- Materialkosten sind nicht absetzbar, nur Arbeits- und Fahrtkosten
- Rechnung und Überweisungsbeleg sind zwingend notwendig
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können zusätzlich bis 4.000 € sparen
Wie viel Steuern kann ich durch Handwerkerkosten sparen?
Sie können bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro Lohnkosten absetzen, also bis zu 1.200 Euro im Jahr.
Welche Handwerkerkosten erkennt das Finanzamt an?
Das Finanzamt akzeptiert nur bestimmte Anteile der Handwerkerrechnung. Absetzbar sind immer die reinen Arbeits- und Lohnkosten, die darauf anfallende Mehrwertsteuer sowie die Fahrtkosten. Materialkosten wie Fliesen, Tapeten oder Kabel fallen nicht darunter. Wichtig ist außerdem, dass die Rechnungen eindeutig aufgeschlüsselt sind.
Das heißt, es muss klar erkennbar sein, wie hoch der Anteil der Lohnkosten ist. Wer mehrere Handwerker über das Jahr beschäftigt, kann die Rechnungen sammeln und bis zur Höchstgrenze von 6.000 Euro einreichen. So lassen sich die maximalen 1.200 Euro Steuervorteil ausschöpfen. Entscheidend ist immer, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, können andere steuerliche Vorteile wie Werbungskosten geltend machen.
Voraussetzungen für den Steuerbonus bei Handwerkerrechnungen
Damit der Steuerbonus greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die Leistung in Deutschland erbracht werden, und der Auftraggeber muss die Wohnung oder das Haus selbst bewohnen. Auch eine Zweit- oder Ferienwohnung ist begünstigt, wenn sie hierzulande liegt. Zweitens darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, sondern nur per Überweisung.
Ein handschriftlicher Vermerk auf der Rechnung reicht nicht. Drittens müssen die Rechnungen formal korrekt sein und Lohn- sowie Materialkosten getrennt ausweisen. Renovierungen in Eigenleistung sind ausgeschlossen, da nur die Arbeit von Fachhandwerkern anerkannt wird. Ehepaare können die Kosten nicht doppelt ansetzen, sondern nur dem Zahler oder beiden hälftig zuordnen. Mieter benötigen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, bevor sie Handwerker beauftragen.
Was ist steuerlich nicht absetzbar?
Nicht jede Handwerkerarbeit wird steuerlich berücksichtigt. Arbeiten an Neubauten sind ausgeschlossen, da der Gesetzgeber nur Erhalt, Renovierung oder Ausbau bestehender Substanz fördert. Wer also kurz nach dem Einzug Restarbeiten wie Außenputz oder Gartengestaltung erledigen lässt, kann diese Kosten nicht absetzen. Anders sieht es aus, wenn später ein Dachgeschoss oder Keller ausgebaut oder ein Wintergarten angebaut wird. Dann gelten die Arbeiten als Modernisierung.
Auch Handwerkerleistungen, die bereits durch öffentliche Fördermittel wie KfW-Zuschüsse unterstützt wurden, sind nicht absetzbar. Ebenfalls tabu sind Materialkosten, selbst wenn sie auf der Rechnung stehen. Wichtig ist daher, beim Finanzamt oder Steuerberater nachzufragen, wenn Unklarheiten bestehen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Welche Rolle spielt die richtige Rechnungsstellung?
Die Rechnung ist das Herzstück für den Steuerbonus. Sie muss alle relevanten Angaben enthalten und besonders die Trennung von Lohn- und Materialkosten klar ausweisen. Nur dann können die Lohnkosten steuerlich berücksichtigt werden. Zusätzlich verlangt das Finanzamt den Überweisungsbeleg, da Bargeldzahlungen nicht akzeptiert werden.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre, sowohl für steuerliche Nachweise als auch für mögliche Gewährleistungsansprüche. Besonders wichtig für Wohnungseigentümergemeinschaften: Der Verwalter muss den auf die einzelne Wohnung entfallenden Anteil an Handwerkerkosten bestätigen. Ohne eine solche Bescheinigung ist ein Abzug in der Steuererklärung nicht möglich. Auch bei Mietwohnungen gilt: Nur Arbeiten, die im Vorfeld mit dem Vermieter abgestimmt wurden, sind absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen als Ergänzung
Neben den Handwerkerkosten können auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder der Winterdienst. Hier liegt der Höchstbetrag deutlich höher: Bis zu 20 % von maximal 20.000 Euro können abgesetzt werden. Das bedeutet ein Sparpotenzial von bis zu 4.000 Euro jährlich.
Zusammen mit den Handwerkerkosten summiert sich der Vorteil auf bis zu 5.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass diese Kosten getrennt von den Handwerkerleistungen angegeben werden, da die Finanzämter streng auf die Trennung achten. So gelten Gärtnerarbeiten wie das Anlegen einer Terrasse als Handwerkerleistung, während das Rasenmähen als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft wird. Wer beide Bereiche nutzt, schöpft das steuerliche Potenzial optimal aus.
Konkrete Rechenbeispiele für Steuerersparnis
Um den Steuerbonus greifbarer zu machen, lohnt sich ein Blick auf konkrete Beispiele. Wer etwa einen Maler mit Renovierungsarbeiten im Wert von 3.000 Euro beauftragt, erhält 600 Euro direkt von seiner Steuerschuld abgezogen. Bei einem Heizungsmonteur mit 5.000 Euro Lohnkosten reduziert sich die Steuerlast sogar um 1.000 Euro. Erst ab 6.000 Euro Lohnkosten ist der Höchstbetrag von 1.200 Euro erreicht.
Wichtig ist, dass mehrere kleinere Rechnungen im Jahr zusammengerechnet werden dürfen, solange die Gesamtsumme 6.000 Euro nicht übersteigt. Das bedeutet: Auch wer regelmäßig kleinere Reparaturen beauftragt, schöpft langfristig den vollen Vorteil aus. Für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten die gleichen Regeln, wenn sie ihre Kostenanteile korrekt bescheinigt bekommen.
Gesetzliche Grundlage: § 35a EStG
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen basiert auf § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Paragraf regelt nicht nur Handwerkerleistungen, sondern auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen. Entscheidend ist, dass es sich um Arbeiten im eigenen Haushalt handelt, die der Renovierung, Modernisierung oder dem Erhalt der Immobilie dienen. Neubauarbeiten sind explizit ausgeschlossen, da sie nicht unter den Erhalt bestehender Substanz fallen.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Kosten nur anerkannt werden, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar, also per Überweisung, erfolgt. Für Steuerpflichtige ist es daher sinnvoll, bereits bei der Auftragserteilung auf eine korrekte Rechnungsstellung zu achten. Wer die Rechtsgrundlage kennt, kann gegenüber dem Finanzamt sicher argumentieren und seine Ansprüche leichter durchsetzen.
Typische Fehler, die den Steuerbonus gefährden
Viele Steuerzahler verlieren ihren Anspruch, weil sie formale Fehler begehen. Ein häufiger Stolperstein ist die Barzahlung, die vom Finanzamt grundsätzlich nicht akzeptiert wird. Auch Sammelrechnungen ohne klare Aufschlüsselung von Material- und Arbeitskosten führen oft zur Ablehnung. Ebenso riskant ist es, wenn Rechnungen nicht rechtzeitig eingereicht oder nicht aufbewahrt werden – die Mindestfrist liegt bei zwei Jahren.
Ehepaare machen oft den Fehler, die Rechnung nur auf eine Person ausstellen zu lassen, obwohl beide gemeinsam zahlen. In solchen Fällen sollte die Rechnung entweder beide Ehepartner als Auftraggeber nennen oder eine klare hälftige Zuordnung erfolgen. Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von haushaltsnahen Dienstleistungen mit Handwerkerleistungen, was in der Praxis zu doppelter oder fehlerhafter Anrechnung führen kann. Wer diese Fallstricke kennt, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt.
Fazit
Wer Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen clever kombiniert, kann Jahr für Jahr bis zu 5.200 Euro Steuern sparen. Wichtig sind die richtige Rechnungsstellung, die strikte Trennung von Lohn- und Materialkosten sowie die unbedingte Zahlung per Überweisung. Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren gleichermaßen, wenn sie die Regeln beachten.
So lohnt es sich, bei jeder Sanierung oder Modernisierung auf die steuerlichen Vorteile zu achten und die Unterlagen sorgfältig zu sammeln.