Wegerecht blockiert? Das sind Ihre Rechte

Wenn ein Wegerecht blockiert wird, ist das in der Regel unzulässig. Der Berechtigte kann verlangen, dass die Behinderung beseitigt wird. Wegerecht bedeutet, dass jemand ein fremdes Grundstück überqueren darf, um sein eigenes Grundstück oder einen öffentlichen Weg zu erreichen.

Wegerecht blockiert? Das sind Ihre Rechte
Wegerecht blockiert? Das sind Ihre Rechte

Begriff und Rechtsgrundlagen

Unter Wegerecht versteht das deutsche Recht meist eine Grunddienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen ist und es dem berechtigten Grundstück erlaubt, einen bestimmten Weg über das Nachbargrundstück zu nutzen. Das dient vor allem dazu, sogenannte Hinterliegergrundstücke an die öffentliche Straße anzubinden und ihre verkehrsmäßige Erschließung sicherzustellen.

Daneben kennt das Gesetz ein Notwegerecht nach § 917 BGB, das auch ohne Grundbucheintragung besteht, wenn ein Grundstück sonst keinen ausreichenden Zugang zu einem öffentlichen Weg hat. In einem solchen Fall muss der Nachbar die Benutzung eines geeigneten Weges dulden, erhält aber in der Regel eine Entschädigung.

Darf der Nachbar das Wegerecht blockieren?

Ein wirksam bestelltes Wegerecht darf grundsätzlich nicht einfach verweigert oder durch Absperrungen, parkende Fahrzeuge oder bauliche Maßnahmen blockiert werden. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks ist verpflichtet, den vereinbarten Weg in dem Umfang freizuhalten, wie es aus Eintragung und Vereinbarung hervorgeht.

Zulässig sind nur solche Nutzungen des belasteten Grundstücks, die das Wegerecht nicht wesentlich beeinträchtigen, etwa eine Gartengestaltung oder kurzzeitiges Abstellen, wenn der Durchgang oder die Durchfahrt weiterhin zumutbar möglich bleibt. Wird der Zugang aber spürbar erschwert oder vollständig verwehrt, liegt eine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts vor.

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Pflichten des Wegerechtsberechtigten

Der Berechtigte muss das Wegerecht schonend ausüben und darf den Weg nicht stärker in Anspruch nehmen, als es Vereinbarung und Zweck rechtfertigen. Das bedeutet, dass er sich an vereinbarte Breiten, Nutzungsarten (z.B. nur Fußweg oder auch Fahrrecht) und Zeiten hält und Schäden am Weg vermeidet.

In vielen Fällen trägt der Berechtigte die Unterhaltungs- und Instandhaltungspflicht für den Weg ganz oder teilweise, etwa für Reparaturen, Räum- und Streupflichten oder die Beseitigung von Schlaglöchern. Solche Pflichten können ausdrücklich vereinbart sein oder sich aus den Umständen und allgemeinen Regeln zur Ausübung von Dienstbarkeiten ergeben.

Erste Schritte bei blockiertem Wegerecht

Wenn ein Nachbar das Wegerecht blockiert, ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und ruhig zu erklären. Auch welche rechtliche Position besteht und welche praktischen Folgen die Blockade hat. Viele Konflikte beruhen auf Missverständnissen über Umfang und Bestand des Wegerechts oder auf nachbarschaftlichen Spannungen, die sich mit einer klaren Aussprache entschärfen lassen.

Parallel dazu sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein wirksames Wegerecht existiert und welchen genauen Inhalt es hat. Dazu gehören Grundbuchauszug, notarielle Verträge oder schriftliche Vereinbarungen sowie eventuell alte Teilungs- oder Bauunterlagen, aus denen sich Verlauf und Breite des Weges ergeben.

Dokumentation und behördliche Hilfe

Bleibt die Blockade bestehen, ist eine saubere Dokumentation wichtig. Fotos, Videos, Zeugen und Notizen zu Dauer und Art der Behinderung erleichtern eine spätere rechtliche Durchsetzung. Sie zeigen, dass es sich nicht nur um eine einmalige Lappalie, sondern um eine ernsthafte Beeinträchtigung handelt.

In manchen Fällen kann eine Beschwerde bei Gemeinde oder Ordnungsbehörde sinnvoll sein. Etwa wenn Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten betroffen sind oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Diese Stellen können auf ordnungsrechtlicher Grundlage einschreiten oder vermittelnd auf den Nachbarn einwirken.

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Gerichtliche Durchsetzung

Wenn keine Einigung möglich ist, kommt eine gerichtliche Geltendmachung des Wegerechts in Betracht. Typischerweise wird auf Beseitigung der Beeinträchtigung und auf Unterlassung künftiger Störungen geklagt, damit der Nachbar blockierende Gegenstände entfernt und ähnliche Handlungen künftig unterlässt.

Ist der Zugang akut versperrt und besteht Eilbedürftigkeit, etwa weil Zufahrt für Bewohner, Handwerker oder Rettungsdienste dringend benötigt wird, kann zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dadurch kann ein Gericht schnell anordnen, dass Hindernisse vorläufig zu beseitigen sind, bis in einem Hauptsacheverfahren abschließend entschieden wird.

Besonderheiten beim Notwegerecht

Beim Notwegerecht spielt neben der rechtlichen Zulässigkeit auch die Zumutbarkeit für den belasteten Nachbarn eine Rolle. Das Gericht muss abwägen, welcher Wegverlauf geeignet und erforderlich ist und welche Belastungen dem Eigentümer zugemutet werden können, etwa Lärm, Verkehr oder Wertminderung.

In der Praxis kann das bedeuten, dass ein bestehender, aber blockierter Zugang über ein Nachbargrundstück im Wege einer gerichtlichen Entscheidung als Notweg ausgestaltet und genutzt werden darf, sofern keine gleichwertige Alternative besteht. Der Berechtigte muss dafür in der Regel eine angemessene Geldrente oder Einmalentschädigung zahlen.

Praktische Empfehlungen

Für die konkrete Vorgehensweise lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen. Zuerst sollte der rechtliche Status des Wegerechts geklärt und dokumentiert werden. Dann folgt die nachbarschaftliche Klärung und erst danach der Schritt zu Anwalt und Gericht. Eine klare, sachliche Kommunikation und nachvollziehbare Begründung der eigenen Interessen erhöhen die Chance, dass der Nachbar seine Blockade freiwillig aufgibt.

Gerade weil Wegerechte oft dauerhaft bestehen und die Nachbarschaftsverhältnisse langfristig sind, ist eine konsensuale Lösung, etwa durch eine leicht veränderte Wegeführung oder vertragliche Zusatzregelungen, häufig nachhaltiger als ein reines Gerichtsverfahren. Dennoch ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und nicht hinzunehmen, dass jemand ein einmal eingeräumtes oder gesetzlich bestehendes Wegerecht auf Dauer faktisch entwertet.

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(Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall ist es sinnvoll, einen im Immobilien- oder Nachbarrecht versierten Rechtsanwalt mit Prüfung der Unterlagen zu beauftragen.)

Quellen:

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